Wie setzen sich meine Preise zusammen?
Für die Erstattung von Gerichtsgutachten wird die Vergütung durch
das JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) in der
jeweilig gültigen Fassung geregelt.
Beratung
- für Beratungen im Vorfeld eines Gutachtens oder um die Notwendigkeit eines Gutachtens festzustellen
- Die Gutachtenerstattung erfolgt im Rahmen eines Werkvertrages (§631 BGB)
85,- €/Std.
Privatgutachten
- für die Erstattung von Privatgutachten oder auch Schiedsgutachten (üblicher Abrechnungssatz, in Anlehnung an das JVEG)
- Auslagen wie Fotos, Dateien, Fahrtkosten, Übernachtungen usw. werden gesondert vergütet
85,- €/Std.
Projekte
- für projektbegleitende Tätigkeiten
Ein detailiertes Angebot finden Sie hier
69,- €/Std.
Konzepte
- für das Erstellen von Sanierungskonzepten, das Erarbeiten von
Instandsetzungsvorschlägen sowie für Lösungen zur barrierefreien Nutzung von Objekten
69,- €/Std.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Projektbegleitende Tätigkeiten werden im Rahmen eines Dienstvertrages (§611 BGB) abgewickelt. Hierzu zählen:
- das Überwachen bzw. die Koordination von Leistungen, um eine vertragsgerechte Ausführung der einzelnen Werke sicher zu stellen
- das Durchführen oder Begleiten von Abnahmen
- das Prüfen und Bewerten von Vorleistungen und Toleranzen von Vorgewerken
- das Erstellen oder Prüfen von Ausschreibungen und Leistungsverzeichnissen
- das Prüfen von Angeboten, Rechnungen, Aufmaßen und der kompletten Auftragskorrespondenz
- die Kalkulation bzw. Kostenermittlung Ihres Vorhabens
- die Begehung vor Ablauf der Verjährungsfrist (Garantie), um eventuelle Ansprüche Ihrerseits gegenüber dem ausführenden Unternehmen zu sichern